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@c.p. Du musst mich falsch verstanden habe. Ich habe nicht gesagt, dass es nichts mit "Zufälligkeit" zu tun hat. Was ich wohl gesagt habe, dass es hier nichts mit "Ungenauigkeit" zu tun hat.
Ich habe dich zum Substantiv "Ungefähr" geschickt, weil du dort den Hinweis bekommst, dass "Ungefähr" etymologisch soviel wie "Zufall" bedeutet. In deiner ersten Version hiess es nämlich noch: "Ungefähr druckt Ungenauigkeit aus"
Deine Bearbeitung war insofern schon richtig, außer dass du den Konjunktiv verwendest. Die Frage bezieht sich auf die Etymologie, und diese ist bekannt und sagst, es "könnte was damit zu tun haben".
Und was auch im KOntext nicht ganz stimmt, dass hier die Verwandschaft zwischen dem Substantiv Ungefähr[=Zufall] und dem Adverb ungefähr[=in etwa] von Bedeutung ist.
Denn etymologisch war die Bedeutung "zufällig" zuerst da, und entwickelte sich zu "inetwa". Die Bedeutung "zufällig" verschwand dann jüngst, oder eher ist im Begriff vollends zu verschwinden.
Alles nachzulesen, übrigens
im DWDS
Wenn du dich jetzt fragst, wie wird aus "zufällig" denn "in etwa". Das geht so:
Stell dir mal vor, du lebst in der Zeit, wo "ungefähr" noch ausschließlich "ohne Absicht" bedeutet.
Du bist Obst- und Gemüsehändler oder Gewürzhänlder oder... egal und verkaufst deinen Kunden 1kg von etwas, nehmen wir mal Zimt. :D
Du bist ein fairer 'Geschäftsmann' und versuchst dienem Kunden exakt 1kg abzuwiegen.
Leider passiert es hin und wieder, dass du 10g mehr oder weniger abwiegst.
Diese kleine Abweichungen sind versehentlich, und du lässt deinen Kunden das wissen in dem du sagst: "Jegliche Abweichungen sind ohne Ungefähr[=Absicht]"
Hatte der Kunden jetzt also nur 9.99kg hatte er 10kg mit Abweichungen ohne Ungefähr.
Oder einfach "zufällig nicht 10kg"
Das entspricht aber auch "in etwa". Nicht ganz 10kg, aber fast. Und das ist genau das, was "ungefähr" heute bedeutet.
So, und die tatsächliche Herkunft ist tatsächlich, dass früher an Maßangaben der Zusatz "ohne betrügerische Absichten = uNgefähr" angehängt wurde. Auch wenn es nicht die Obsthändler waren, sondern im Rechtsverkehr.